Abteilungsordnung der
Abteilung Billard des TSV 1882 Landsberg am Lech e.V.
(Stand 02.02.2022)
I. Abschnitt
- Allgemeines -
§1 Anwendungsbereich
Die Abteilung Billard erstellt und erlässt nachfolgende Abteilungsordnung. Sie ist für alle Mitglieder der Abteilung bindend.
§2 Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung führt die Abteilung in jeder Beziehung gemäß der Satzung des Gesamtvereins. Die Wahl und zu besetzende Ämter richten sich ebenfalls nach der Satzung des Gesamtvereins.
Die Abteilungsleitung ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Abteilungsversammlung kann eine jährliche pauschale Tätigkeitsvergütung für Mitglieder der Abteilungsleitung beschließen.
§3 Schatzmeister
Der Abteilungsschatzmeister führt die Abteilungskasse und ist verpflichtet ein Kassenbuch (auch elektronisch) zu führen. Dieses hat er auf Verlangen der Abteilungsleitung zur Einsicht und zum Jahresabschluss dem Schatzmeister des Gesamtvereins vorzulegen. Eine Kassenprüfung ist nicht vorgesehen.
§4 Mitgliedschaft, Beiträge und Gebühren
Die Mitgliedschaft in der Abteilung Billard setzt eine Mitgliedschaft beim TSV 1882 Landsberg voraus. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach den Vorgaben des Gesamtvereins.
Zusätzlich wird ein Abteilungsbeitrag von derzeit 12 Euro pro Jahr erhoben. Dieser wird neben dem Mitgliedsbeitrag des Gesamtvereins am Jahresanfang durch die Geschäftsstelle des TSV 1882 Landsberg im Lastschriftverfahren eingezogen und der Abteilung überwiesen.
Neben dem Abteilungsbeitrag fällt eine Aktivenpauschale für Abteilungsmitglieder, die am aktiven Spielbetrieb (Einzel- und/oder Mannschaftswettbewerb) teilnehmen wollen, an. Spieler, die lediglich als Ersatz für den Mannschaftsspielbetrieb gemeldet werden, zahlen keine Aktivenpauschale.
Die Aktivenpauschale beträgt für Mannschaftsspieler 50 Euro, für Abteilungsmitglieder, die lediglich an Einzelwettbewerben teilnehmen wollen, 30 Euro pro Saison. Sie ist durch das Abteilungsmitglied auf das Abteilungskonto zu überweisen. Näheres regelt § 10 dieser Verordnung.
§5 Informationspflichten
Die Abteilungsleitung kommt ihrer Informationspflicht gegenüber den Abteilungsmitglieder durch Aushänge in den Schaukästen bzw. am Schwarzen Brett im öffentlichen Vereinslokal (Josis Billard Lounge) und/oder auf der Internetseite www.tsv-landsberg-billard.de nach.
Gleiches gilt für Beschlüsse der Abteilungsleitung und Einladungen zu Abteilungsversammlungen.
Die Abteilungsmitglieder haben sich selbstständig zu informieren.
II. Abschnitt
- Trainingsbetrieb -
§6 Spielstätte
Die Abteilung Billard hat derzeit keine eigenen Räumlichkeiten, um dem Spiel- und Trainingsbetrieb nachzukommen.
Die Abteilungsmitglieder können dem Spiel- und Trainingsbetrieb im Vereinslokal Josis Billard Lounge in Landsberg nachkommen.
§7 Vergünstigungen
Abteilungsmitgliedern stehen im Vereinslokal Josis Billard Lounge Poolbillard- und Snookertische, sowie Dartscheiben zu Trainingszwecken zu ermäßigten Konditionen zur Verfügung.
Näheres regelt die Vereinbarung zwischen der Abteilung und der Geschäftsleitung der Josis Billard Lounge. Diese hängt am schwarzen Brett aus.
§8 Pflege und Reinigung
Sämtliches Spielmaterial ist bei Benutzung schonend und pfleglich zu behandeln. Sollte Gegenteiliges festgestellt werden, hat das betreffende Abteilungsmitglied für ggf. entstandene Schäden aufzukommen.
An Heimspieltagen im Ligabetrieb oder Heim-Events im Spiellokal der Abteilung ist die entsprechende Mannschaft oder sind die anwesenden Abteilungsmitglieder verpflichtet, rechtzeitig vor Spielbeginn alle zum Spielbetrieb benötigten Tische und Kugeln zu reinigen.
An Trainingstagen haben die Abteilungsmitglieder die benutzten Kugeln und Tische zu reinigen. Die Mitglieder sprechen sich untereinander ab, wer welche Aufgaben übernimmt.
III. Abschnitt
- Spielbetrieb BBV -
§9 Teilnahme
Jedem Abteilungsmitglied ist es gestattet, im Namen des Vereins am Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb des Bayerischen Billardverbandes teilzunehmen.
§10 Meldungen
Jeder Mannschaftsspieler meldet über das Meldeformular bis zum jeweiligen Stichtag seine Bereitschaft zur Teilnahme am aktiven Ligabetrieb als Stamm- oder Ersatzspieler in der Disziplin Snooker und/oder Pool.
Bis zum Stichtag muss die Aktivenpauschale (vgl. § 4) auf dem Abteilungskonto eingegangen sein, sonst erfolgt keine Aktivenmeldung.
Einzelspieler haben sich selbständig über Meisterschaften zu informieren und sich um die Meldung über die Abteilungsleitung zu kümmern. Einzelspieler, die nicht für eine Mannschaft spielen, müssen sich ebenfalls für den aktiven Ligabetrieb melden.
Bei Ersatzspielern, die sich während der laufenden Saison entscheiden, eine Einzelmeisterschaft zu spielen, muss die Aktivenpauschale nachträglich entrichten werden.
§11 Mannschaft
Mannschaften (Snooker und Pool) sind nach Anzahl der Spielermeldungen durch die Abteilungsleitung zu bilden. Die Anzahl der Mannschaften ist abhängig von der Zahl der zur Verfügung stehenden Stamm- und Ersatzspieler. Ein reibungsloser Ablauf der Saison sollte gewährleistet sein. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch die Abteilungsleitung.
Stammspieler werden nach Leistung in die jeweilige Mannschaft gesetzt. Ersatzspieler sollten für alle Mannschaften der jeweiligen Disziplin zu Verfügung stehen.
§12 Einzelspieler
Einzelspieler nehmen an Einzelmeisterschaften teil und sind für deren Belange selbst verantwortlich.
§13 Mannschaftsführer
Durch die Abteilungsleitung ist für die aktuelle Saison ein zuverlässiger Mannschaftsführer mit Vertreter zu bestimmen. Ein mündliches Einverständnis der jeweiligen Kandidaten muss im Voraus eingeholt werden. Der Mannschaftsführer und dessen Vertreter werden über ihre Funktion in Kenntnis gesetzt und bezüglich ihrer Stellung in der Mannschaft sowie ihrer Aufgaben belehrt. Bei Verhinderung des Mannschaftsführers übernimmt der Vertreter dessen Aufgaben.
§14 Aufgaben des Mannschaftsführers
Der Mannschaftsführer hat mindestens drei Tage vor jedem Spieltag sicherzustellen, dass für seine Mannschaft genügend Spieler zur Verfügung stehen.
Der Mannschaftsführer ist für das Erscheinungsbild der Mannschaft verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Pünktlichkeit, korrekte Spielkleidung und das Verhalten der Spieler im Spielbetrieb.
Der Mannschaftsführer hat an Spieltagen für die Einhaltung der in der Abteilungsordnung festgelegte Tisch- und Kugelreinigung zu sorgen und ggf. Verstöße einzelner Mannschaftsmitglieder der Abteilungsleitung zu melden.
Der Mannschaftsführer hat Verstöße eines Spielers an die Abteilungsleitung zu melden.
Der Mannschaftsführer hat selbst verschuldete Vereinsstrafen zu übernehmen.
Der Mannschaftsführer ist für ein korrektes, vollständiges und leserliches Ausfüllen des Spielberichts verantwortlich.
Der Mannschaftsführer gewährleistet eine pünktliche Ergebnismeldung an Heimspieltagen. Strafen durch verspätetes Melden der Ergebnisse werden vom Mannschaftsführer übernommen.
Der Mannschaftsführer hat den Spielablauf zu dokumentieren und diese Informationen für Presseberichte an den Zuständigen weiterzuleiten.
§15 Verhalten am Spieltag und bei Meisterschaften
Am Spieltag und bei Meisterschaften hat sich jedes Mannschaftsmitglied oder Einzelspieler so zu verhalten, dass ein einwandfreies Erscheinungsbild gewährleistet ist und damit der Verein bestmöglich repräsentiert wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Pünktlichkeit, korrekte Spielkleidung und das Verhalten während des Spielbetriebs.
IV. Abschnitt
- Sanktionen -
§16 Strafen bei Verstößen
Unentschuldigtes Fehlen an Spieltagen, Meisterschaften etc. 25 Euro
Verspätetes Erscheinen am Treffpunkt 5 Euro
Unkorrekte Kleidung an Spieltagen bzw. Meisterschaften 5 Euro
Gegen die Pflege- und Reinigungsrichtlinien gem. §8 verstoßen 5 Euro
Sonstiges Fehlverhalten (z.B. Queue werfen etc.) 5 Euro
Strafen fließen in die Abteilungskasse und werden von der Abteilungsleitung erhoben.
Bei wiederholten Verstößen werden die Beiträge verdoppelt oder es können auch härtere Strafen wie z.B. Ausschluss vom Trainingsbetrieb, Spieltagen bzw. Meisterschaften ausgesprochen werden.
Verbandsstrafen sind der Abteilung vom jeweiligen Verursacher zu ersetzen.
V. Abschnitt
- Schlussbestimmung -
§17 Inkrafttreten
Diese Abteilungsordnung tritt erstmalig nach der Beschlussfassung durch die Abteilungsversammlung in Kraft. Eine Änderung kann jederzeit durch die Abteilungsversammlung oder die Abteilungsleitung beschlossen werden.